abs. iur. Eduard Tomaschek
Personalia
Geboren:
Gestorben:
Beruf:
Verfolgung:
Haft 20.03.1938 - 16.06.1938,
KZ Dachau 17.6.1938 - 20.9.1938,
Entlassung 1938,
Haft 09.09.1939 - 01.07.1940
Mitgliedschaften
KÖL:
Sonstige Mitgliedschaften:
Lebenslauf
Eduard Tomaschek studiert nach der Matura Rechtswissenschaften in Wien und legt 1915 die dritte Staatsprüfung ab. Anschließend wird er als Verwaltungsbeamter in den Staatsdienst übernommen. Im Sommer 1922 wechselt er in das Ministerium für soziale Verwaltung und ist hier zuletzt als Sektionsrat tätig. Ab 1920/21 gehört er der CSP an und ist 1934–1938 Mitglied der VF sowie des Bundeswirtschaftsrates. 1920 tritt er der Gewerkschaft christlicher Angestellter im öffentlichen Dienst bei und wird 1925 deren Präsident.
Nach dem Anschluss wird Eduard Tomaschek aus dem Staatsdienst entlassen und bis September 1938 in Schutzhaft genommen. Nach der Enthaftung ist er als Stundenbuchhalter beschäftigt. Er muss sich regelmäßig bei der Gestapo melden.
Im Verfahren vor dem 5. Senat des VGH vom 23/24.11.1943 wird Eduard Tomaschek vorgeworfen, er habe 1933–1937 viermal Otto von Habsburg im Ausland „zu Besprechungen laufender Beamten- und Arbeiterfragen“ besucht, er „übermittelte auch Berichte an ihn und leitete die Antwortschreiben von Otto von Habsburg an den Gesandten von Wiesner [Friedrich Ritter von Wiesner (1871–1951)] weiter“. Trotz der nachgewiesenen Besuche bei Otto von Habsburg ist Eduard Tomaschek aber eine „Mitarbeit in der legitimistischen Bewegung“ [Müller-Thanner] nicht nachzuweisen gewesen:
„Der Angeklagte Tomaschek lehnte eine Mitarbeit hierbei sofort schroff ab, indem er sich darauf berief, dass er bei seiner Entlassung aus der Schutzhaft eine Loyalitätserklärung abgegeben habe, der er unbedingt nachkommen wolle.“
Ferner führt das Gericht aus, dass Eduard Tomaschek „sich geständlich darüber Gedanken gemacht hat, ob er den Vorfall [die Einladung zur Mitarbeit in der Widerstandsgruppe] zur Anzeige bringen müsse. Da er dies jedoch vorsätzlich unterlassen hat, hat er sich strafbar gemacht (§ 139 StGB).“
Er ist deswegen „zu einem Jahr Gefängnis verurteilt“ worden unter Anrechnung von sieben Monaten Untersuchungshaft.
Quellen
Krause, Peter/Reinelt, Herbert/Schmitt, Helmut (2020): Farbe tragen, Farbe bekennen. Katholische Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Teil 2. Kuhl, Manfred (ÖVfStG, Wien) S. 357.