DDr. Klaus Hornig

Klaus Hornig

Personalia

Geboren:

11. Dezember 1907, Schweidnitz

Gestorben:

11. Dezember 1997, München

Beruf:

Oberstleutnant

Verfolgung:

Haft 28.04.1942 - 26.09.1944, KZ Buchenwald 26.09.1944 - 28.04.1945

KZ-Nummer:

7151

Mitgliedschaften

ÖCV:

Lebenslauf

ORNIG wird als Sohn des Zahnarztes Dr. Fritz Hornig im schlesischen Schweidnitz [Swidnica] geboren. Hier besucht er das Gymnasium und beginnt nach der Matura das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Breslau, wo er 1928 bei der Studentenverbindung Winfridia aufgenommen wird. Er setzt seine Studien im ostpreußischen Königsberg fort, wo er sich bei der Studentenverbindung Tuisconia engagiert. 1930 tritt er als Offiziersanwärter in den Dienst der Preußischen Schutzpolizei. 1938/39 kann er zunächst in München und dann in Innsbruck sein Jus-Studium beenden. Am 14.3.1939 legt er am OLG in Innsbruck die Referendarprüfung ab.

Als Polizeioffiziersanwärter wird er auf Befehl Heinrich Himmlers zum später berüchtigten Polizeibataillon 306 nach Lublin (Polen) einberufen. Hier befindet sich am südwestlichen Stadtrand seit 1941 das KZ Majdanek. Er wird als Kompaniechef in der Ukraine eingesetzt. Am 1.11.1941 erhält er den Befehl, Juden und russische Politkommissare (gemäß Kommissar-Erlass vom Oktober 1941) zu erschießen. Unter Berufung auf § 47 des Militärstrafgesetzbuches, das ihm und der ihm unterstellten Truppe das Recht gegeben hat, „einen Befehl zu verweigern, sofern er darin ein Verbrechen erkennt“, lehnt er diesen Befehl ab. Sofortige Suspendierung vom Dienst und Rückversetzung nach Deutschland an den Heimatstandort Frankfurt am Main sind daraufhin die Folge. Er wird am 28.4.1942 von der Gestapo verhaftet und wegen „Untergrabung der Manneszucht in der deutschen Wehrmacht“ angeklagt, in verschiedenen Gefängnissen verhört und festgehalten. Am 11.5.1942 findet die erste Verhandlung vor dem SS- und Polizeigericht XXII in Kassel statt. Das Urteil 6 Jahre und sieben Monate Haft wird auf Grund Klaus Hornigs Widerspruch zunächst ausgesetzt unter der Auflage „mit niemandem über seine Erlebnisse an der Front zu sprechen“. Oberster Gerichtsherr beim SS- und Polizeigericht Wehrkreis IX mit Sitz in Kassel und später Weimar/Buchenwald ist SS-Obergruppenführer [=General] Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont. Klaus Hornig hält sich nicht an das Schweigegebot und berichtet in Frankfurt/M. ausführlich über alles an der Front Erlebte. Dies wird von einem Bekannten, der ehrenamtlicher Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes [SD] der SS [also Spitzel] ist, angezeigt. Daraufhin ergeht Schutzhaltbefehl und Einweisung am 26.9.1944 in das KZ Buchenwald.

Hierzu schreibt Klaus Hornig in seinen bisher unveröffentlichten „Erinnerungen“:

„Erfreulich war es für mich, in Buchenwald meine Österreichischen Cartellbrüder, wie Heinrich Prinz zu Schwarzenberg und andere wiederzutreffen. Von den deutschen Akademikern, außer ein paar katholischen und evangelischen Geistlichen, war kaum jemand anzutreffen.“

Hier kommt es im Februar 1945 zu einer zweiten Verhandlung. Am 15.3.1945 wird Klaus Hornig wegen „militärischem Ungehorsam und militärischen Verbrechen“ erneut schuldig gesprochen und sein Verbleib im KZ angeordnet. Als Begründung wird u. a. angeführt:

„Allen in Polen eingesetzten Polizeikräften war ausdrücklich verboten, über die dortigen dienstlichen Erlebnisse zu sprechen. Auch der Angeschuldigte war sich dieser Geheimhaltungspflicht bewusst. … Unter diesen Umständen ist eine besondere Gefahrenlage für die Sicherheit des Reiches geschaffen worden. Auch zu seiner Verteidigung hatte der Angeklagte nicht das Recht, in dieser Form seine Erlebnisse dritten Personen zu schildern.“

[Anklageverfugung des SS- u. Polizeigerichtes XXII – Az: II 339/44 v. 8.2.1945].

Am 31.3.1945 bezieht Erbprinz zu Waldeck seinen Dienstsitz in der Kommandantur des KZ Buchenwald und befehligt von hier aus die durch Heinrich Himmler angeordnete Evakuierung des Lagers. Bis auf nicht-transportfähige Häftlinge erfolgt ab 5.4.1945 die Teilräumung des Lagers und Überstellung in andere KZs zu Fuß oder im Güterwaggon. Das Durcheinander vor der Einnahme des Lagers durch die Amerikaner hat Klaus Hornig vor dem über ihn verhängten Erschießungsbefehl gerettet, denn die SS hat in diesen Tagen wahllos „unliebsame Zeugen“ erschossen.

Nach der Befreiung aus dem KZ Buchenwald wird Klaus Hornig in verschiedenen Internierungslagern von den Amerikanern festgehalten, um als Zeuge für begangene Kriegsverbrechen wie Massenerschießungen im Osten befragt werden zu können. Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager, dem ehemaligen KZ Dachau, im September 1947 bemüht er sich zum einen um die Entschädigung für das erlittene Unrecht und zum andern um ein berufliches Weiterkommen. Ihm wird 1953 zwar die Beförderung zum Oberstleutnant der Schutzpolizei zugesprochen, damit verbunden ist aber zugleich die Versetzung in den vorläufigen Ruhestand, „während andere ohne weiteres zu Amt und Würden kamen“, wie er verbittert feststellt. Eine Rückkehr in den aktiven Polizeidienst wird ihm verwehrt, ebenso wird die Bewerbung für den Bundesgrenzschutz und später für die neu errichtete Bundeswehr abschlägig beschieden.

Er beginnt daraufhin ein zweites Studium, das er 1954 in Innsbruck mit der Promotion zum Dr. rer. soc. oec. abschließt. Er wird Wirtschaftsjurist Klaus Hornig werden später auch die Bänder von Aenania und von Vindelicia verliehen.

Orte

Verfolgung:

KZ Buchenwald (Weimar, Deutschland)

Wohnort:

Kapuzinergasse 3 (Innsbruck)

Quellen

Krause, Peter/Reinelt, Herbert/Schmitt, Helmut (2020): Farbe tragen, Farbe bekennen. Katholische Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Teil 2. Kuhl, Manfred (ÖVfStG, Wien) S. 134 - 136.; Photo: OVfStg

Klaus Hornig

Oberstleutnant
Vi, Ae, Gf, TsK, Wf
* 11. Dez. 1907
Schweidnitz
† 11. Dez. 1997
München
Haft, KZ Buchenwald