Karl Glaser

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Karl Glaser (ÖVfStG)

Personalia

Geboren:

7. September 1921, Salzburg

Gestorben:

13. September 2006, Salzburg

Beruf:

Beamter und Politiker

Verfolgung:

Haft 21.09.1938 - 27.09.10938,
Haft 25.10.1938 - 28.11.1938

Mitgliedschaften

MKV:

K.Ö.St.V. Almgau Salzburg

Lebenslauf

Karl Glaser ist 1931–1939 Schüler am Bundesrealgymnasium in Salzburg. Er wird am 30.3.1938 bei der letzten illegalen Kneipe der Mittelschulverbindung Almgau Salzburg auf der Bude von Josef Ebner zusammen mit Alfred Mateja aufgenommen. Gemeinsam mit Karl Steiner, Robert Weidinger und anderen bildet er, angeworben durch den im Sommer 1938 nach Salzburg gekommenen Hochschüler Karl Beran, eine Zelle des „Grauen Freikorps“ im ÖJV. Diese Untergrundtätigkeit wird ausgeforscht, und Karl Glaser wird zusammen mit seinen beiden Bundesbrüdern am 21.9.1938 durch die Gestapo verhaftet, am 27.9. aber wieder auf freien Fuß gesetzt und am 25.10.1938 neuerlich verhaftet. Er bleibt bis zum 28.11.1938 im Gefängnis des Landesgerichtes. Am 9.9.1939 wird den drei jugendlichen Almgauern der Prozess gemacht. In der Anklageschrift ist folgende Passage zu finden:

Es wurde … auch eine angeblich am 12.8.1938 verfasste Proklamation vorgefunden, die folgenden Wortlaut hat: ‚Österreicher und Österreicherinnen! Gewalt und Terror einer in ihrer Kampfweise und ihren Zielen Euch fremden Regierung sind seit dem Tage des Anschlusses bemüht, Euch alles zu rauben, was nur irgendwie mit den Begriffen Heimatbewusstsein, Heimatliebe und Österreich verbunden ist. Euer Vaterland wurde unter dem Deckmantel nationaler Einigung Kolonie von Preußen zur selben Zeit, da dieses das abgetrennte Südtirol endgültig verraten hat. Nun da ihr gleichsam als Treuhänder der gesamten kultivierten Menschen Eurer Heimat aufzutreten habt, ist es an der Zeit, der Unart falscher Bescheidenheit und allzu unbedenklicher Selbstpreisgabe zu entsagen und Euch ein anderes Bewusstsein heranzubilden, nämlich das historische Bewusstsein und den Stolz des Österreichers. Die Tapferkeit, mit der jeder einzelne von Euch in den letzten vier Jahren die Liebe zur Heimat bewiesen hat, erreicht heute ihren Höhepunkt im Dulden. Österreicher und Österreicherinnen, Machtgelüste und Säbelgerassel einiger weniger sind daran, Euch und Eure Kinder hineinzustoßen in ein Unheil, das die Welt in Acht legen und das Werk eines jahrhundertelangen menschlichen Fleißes mit frevelnder Hand zu vernichten droht. Darum ruft Euch das Vaterland, wenn die Sturmglocken läuten, zur Einigung unter der Parole: Zusammenhalten – mithalten – aushalten.‘

Die Anklage wirft den Jugendlichen vor, dass sie durch Werbung für diese Organisation und Einhebung von Beiträgen [es sind tatsächlich Beiträge von 30 Pfennigen erhoben worden] gegen das Verbot der „Aufrechterhaltung oder Neubildung von Parteien“ (RGB 1. 1 1933, S. 479) verstoßen haben. Auf Grund ihrer Jugend kommt das Gericht zu folgender Erkenntnis:

…Erwägt man, dass die unbescholtenen Karl Glaser, Robert Weidinger und Karl Steiner im Wesentlichen geständig sind, dass ihre Tat verhältnismäßig kurze Zeit nach der Machtübernahme der NSDAP in Österreich und der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem großen deutschen Vaterland, also zu einer Zeit, da sie, noch von angelernten Vorurteilen umfangen, die Größe und Schönheit des zur Wirklichkeit gewordenen Gedankens des Zusammenschlusses der Angehörigen des deutschen Volkes zu einer großen staatlichen Volksgemeinschaft nicht zu ermessen und zu verstehen vermochten, dass ihr Tun dem Festhalten an einer irrigen Anschauung, nicht aber Zweckmäßigkeitsgründen und einer der neuen Zeit Rechnung tragenden Anpassungsfähigkeit entsprang, dass Glaser nun im Arbeitsdienst und die anderen Angeklagten wohl in naher Zukunft geschult werden, dann wird man zu dem notwendigen Schlusse gelangen, dass weder bei Karl Glaser noch bei den beiden anderen … eine Gefängnisstrafe von mehr als drei Monaten zu erwarten ist. … Der Gerichtshof ist daher der Überzeugung, dass im vorliegenden Fall die Anwendung des Gnadenerlasses des Führers angebracht ist …“ (Erkenntnis vom 4.11.1939)

Karl Glaser studiert nach der Matura zwischen 1939 und 1940 drei Semester an der Hochschule für Bodenkultur. Nach dem abgeleisteten Arbeitsdienst kommt er 1941 bis zum Ende des Krieges an die Front.

Nach dem Krieg tritt er in die Dienste der Post- und Telegraphenverwaltung und ist dort als Post- und Fernmeldebeamter tätig. Als Kammerrat der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Salzburg vertritt er die ÖVP 1949–1955 als Abgeordneter im Salzburger Landtag. Von 1955 bis 1982 ist er auch Abgeordneter zum Nationalrat.

Quellen

Krause, Peter/Reinelt, Herbert/Schmitt, Helmut (2020): Farbe tragen, Farbe bekennen. Katholische Korporierte in Widerstand und Verfolgung. Teil 2. Kuhl, Manfred (ÖVfStG, Wien) S. 92/93.

Karl Glaser

Beamter und Politiker
AGS
* 7. Sep. 1921
Salzburg
† 13. Sep. 2006
Salzburg
Haft